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Bauen / Neubau


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in Niederösterreich

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Nachfolgend finden Sie Fragen, FAQ’s (frequently asked questions), zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.

Wie hoch kann die Eigenheimförderung sein ?

Die Förderungshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig - ein Fixbetrag kann deshalb nicht angegeben werden.
Sie können aber den zu erwartenden Förderbetrag des Landes NÖ selbst berechnen, wenn Sie schon einen Energieausweis haben.
Bitte rufen Sie folgenden Link auf und geben Sie Ihre Daten ein. 

          ››          Online Berechnung

          Hinweis: Mit den eingegebenen Daten erfolgt keine weitere Verarbeitung und auch keine
                           Antragstellung.  

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Wird eine Eigenheimförderung zuerkannt, wenn ich eine Wohneinheit errichte, die von meinem Kind bewohnt werden soll ?

Eine geförderte Wohneinheit darf nur  vom Antragsteller (bei Ehepaaren oder Lebensgefährten beide) oder ihm nahestehenden Personen, die ein selbständiges Wohnbedürfnis haben - das heißt volljährig sind - bewohnt werden.
Nahestehende Personen sind: Kinder, einschließlich Wahl- und Pflegekinder, Verwandte und
                                                          Verschwägerte in gerader Linie und Geschwister sowie Onkel, Tante,
                                                          Nichte, Neffe 

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Eigenheimförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 13.11.2007