Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Wie hoch kann die Eigenheimförderung sein ?
Die Förderungshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig - ein Fixbetrag kann deshalb nicht angegeben werden.
Sie können aber den zu erwartenden Förderbetrag des Landes NÖ selbst berechnen, wenn Sie schon einen Energieausweis haben.
Bitte rufen Sie folgenden Link auf und geben Sie Ihre Daten ein.
Hinweis: Mit den eingegebenen Daten erfolgt keine weitere Verarbeitung und auch keine
Antragstellung.
Wird eine Eigenheimförderung zuerkannt, wenn ich eine Wohneinheit errichte, die von meinem Kind bewohnt werden soll ?
Eine geförderte Wohneinheit darf nur vom Antragsteller (bei Ehepaaren oder Lebensgefährten beide) oder ihm nahestehenden Personen, die ein selbständiges Wohnbedürfnis haben - das heißt volljährig sind - bewohnt werden.
Nahestehende Personen sind: Kinder, einschließlich Wahl- und Pflegekinder, Verwandte und
Verschwägerte in gerader Linie und Geschwister sowie Onkel, Tante,
Nichte, Neffe
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A