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Eigenheimförderung

Als Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen anzusehen.

Bei Gesamtanlagen mit mehr als 2 Wohnungseinheiten kann auch jeder einzelne zukünftige Wohnungseigentümer einer Wohneinheit (bei Reihenhäusern, mehreren Doppelhäusern, Eigentumswohnungen) um Eigenheimförderung für seine Wohneinheit einreichen.

Bitte wählen Sie aus den verfügbaren Beiträgen:








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Eigenheimförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung


Wohnbau-Hotline E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

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