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Bauen / Neubau


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in Niederösterreich

Baurechtsaktion - Allgemeine Informationen

Was ist Baurecht?

Das Baurecht ist eine legitime Möglichkeit, ein Grundstück mit einem dinglichen, veräußerlichen und vererblichen Recht zu belasten bzw. auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Anders formuliert eröffnet das Baurecht u.a. die Möglichkeit, ein Grundstück, obwohl man noch nicht grundbücherlicher Eigentümer ist, zu bebauen und das Baurecht als Sicherstellung für eventuell aufgenommene Baukredite zu verwenden. So ist man in der ersten Phase des Bauens nicht mit den Kosten des Grundkaufs konfrontiert und kann sich gänzlich auf die Errichtung der neuen Existenz konzentrieren. Lediglich ein Bauzins in der Höhe von einem Prozent der Anschaffungskosten muss jährlich bis zum Erwerb des Grundstücks entrichtet werden. Spätestens nach 100 Jahren sollte das Grundstück käuflich erworben sein.


Wo wird gefördert?

Baurechtsaktionen
 Bezirk Gemeinden
 Amstettenalle außer Amstetten und St. Valentin sowie der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs
 Badenalle außer Baden, Blumau-Neurisshof, Ebreichsdorf, Günselsdorf, Heiligenkreuz, Hirtenberg, Kottingbrunn, Oberwaltersdorf, Schönau an der Triesting, Sooß, Tattendorf, Traiskirchen und Trumau
 Bruck/Leithaalle außer Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Haslau-Maria Ellend und Mannersdorf am Leithagebirge
 Gänserndorfalle außer Aderklaa, Auersthal, Deutsch-Wagram, Gänserndorf, Groß-Enzersdorf, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Prottes, Raasdorf, Schönkirchen-Reyersdorf und Strasshof an der Nordbahn
 Gmündin allen Gemeinden möglich
 Hollabrunnalle außer Hollabrunn
 Hornalle außer Horn
 Korneuburgalle außer Bisamberg, Hagenbrunn, Korneuburg, Langenzersdorf, Leobendorf und Stockerau
 Kremsalle außer Dürnstein sowie der Statutarstadt Krems an der Donau
 Lilienfeldalle außer Traisen
 Melkalle außer Krummnußbaum, Loosdorf, Marbach an der Donau, Persenbeug-Gottsdorf und Pöchlarn
 Mistelbachalle außer Mistelbach und Wolkersdorf im Weinviertel
 Mödlingnur Achau und Kaltenleutgeben
 Neunkirchenalle außer Breitenau, Natschbach-Loipersbach, Neunkirchen, Pitten, Ternitz und Wimpassing im Schwarzatale
 St. Pöltenalle außer Gerersdorf, Herzogenburg, Neulengbach, Ober-Grafendorf, Prinzersdorf und Wilhelmsburg sowie der Statutarstadt St. Pölten
 Scheibbsalle außer Scheibbs und Wieselburg
 Tullnalle außer Absdorf, Sankt Andrä-Wördern, Tulln an der Donau und Zwentendorf an der Donau
 Waidhofen/Thayaalle außer Waidhofen an der Thaya
 Wr. Neustadtalle außer Bad Fischau-Brunn, Bad Schönau, Eggendorf, Katzelsdorf, Sollenau, Theresienfeld, Waldegg, Weikersdorf am Steinfelde und Wöllersdorf-Steinabrückl sowie der Statutarstadt Wr. Neustadt
 Wien-Umgebungnur Moosbrunn und Zwölfaxing
 Zwettlin allen Gemeinden möglich




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Baurechtsaktion

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung


Streißl Karl E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14327, Fax: 02742/9005-14350

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 16.01.2012